
Rechtliches
Einlagensicherung
Wie Kontoguthaben bei den von uns vermittelten Instituten geschützt sind.
Tages-, Flex- und Festgeldanlagen werden über Partnerinstitute geführt, die einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Innerhalb der Europäischen Union sind Einlagen je Kundin und Kunde und je Institut grundsätzlich bis 100.000 Euro geschützt, in der Schweiz gilt die Einlagensicherung esisuisse mit den dort festgelegten Höchstbeträgen.
Was gesichert ist
- Guthaben auf Tagesgeld-, Flexgeld- und Festgeldkonten
- Aufgelaufene, noch nicht ausgezahlte Zinsen
Was nicht gesichert ist
- Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs – diese sind Sondervermögen beziehungsweise Ihr Eigentum im Depot, unterliegen aber dem Marktrisiko
- Beteiligungen und Nachrangdarlehen
Vor jeder Kontoeröffnung informieren wir Sie über das zuständige Sicherungssystem und die geltenden Höchstbeträge.